Die Hessische Gesellschaft wurde im Jahre 1967 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Anliegen und Interessen der Gehörlosen und Schwerhörigen in Hessen zu vertreten, die Arbeit der für diesen Personenkreis tätigen Personen und Institutionen zu koordinieren, sie und die öffentlichkeit über die besonderen Lebensbedingungen Gehörloser und Schwerhöriger zu informieren.

In der Hessischen Gesellschaft sind die wesentlichen Organisationen Hessens vertreten, die im Interesse der Gehörlosen und Schwerhörigen tätig sind. Vertreten sind die Schulen für Hörgeschädigte, die Gehörlosen, die Schwerhörigen, die hörbehinderten Studenten und Absolventen, die Eltern hörgeschädigter Kinder, die Gehörlosenseelsorge, die Schwerhörigenseelsorge und die Hörgeschädigtenpädagogen.

Eine Arbeitsgruppe der Hessischen Gesellschaft hat ein zentrales Projekt erarbeitet, das im Jahr 1999 als Broschüre veröffentlicht wurde mit dem Titel "Fortentwicklung der Hilfen für Hörgeschädigte". Neben einer Bestandsaufnahme der heutigen Situation wurden wichtige Forderungen aufgestellt, die in Zukunft erreicht werden sollen. Zusätzlich sind die Anlaufstellen für Hörgeschädigte in Hessen aufgeführt und im Anhang ergänzende Texte aufgenommen. Dabei ist es in vielen Arbeitsgesprächen gelungen, die verschiedenen Meinungen der Mitglieder der Hessischen Gesellschaft zu einer weitgehenden übereinstimmung zu bringen. Unterschiede treten allenfalls darin auf, wie einzelne Mitglieder den einzelnen Forderungen unterschiedliches Gewicht beimessen. Die Broschüre erschien im Jahr 2001 in der 2. Auflage. Zur Zeit wird sie grundlegend überarbeitet und voraussichtlich Anfang 2006 erscheinen.

Die Hessische Gesellschaft befaßt sich jetzt vor allem damit, einzelne wichtige Forderungen weiter zu verfolgen und auf deren Umsetzung hinzuwirken. Die Hessische Gesellschaft ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Friedberg vom 11.7.2002 als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50 Euro für ordentliche und 25 Euro für fördernde Mitglieder und kann ebenso wie Spenden bei der Lohn- und Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden werden neben der Arbeit des Vereins auch Maßnahmen zugunsten Gehörloser und Schwerhöriger gefördert.