Barrierefreiheitstärkungsgesetz: Neue Regelungen ab Juli 2025

Barrierefreiheitstärkungsgesetz: Neue Regelungen ab Juli 2025

Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz ist im Juli 2025 in Deutschland in Kraft getreten. Jetzt gelten Regelungen, die eine Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Hörbehinderung bedeuten. Konkret geht es dabei darum, dass Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, verpflichtet werden, ihre Angebote und Produkte barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das betrifft zum einen digitale Angebote, die bislang oft nicht oder nur eingeschränkt nutzbar waren. Dazu zählen unter anderem Webseiten, Apps, Online-Shops, E-Books oder Bank- und Fahrkartenautomaten.

Videos müssen z.B. mit Untertitel versehen sein. Texte müssen eine klare, einfache Sprache haben. Telekommunikaionsdienste müssen ihre Notruffunktion so gestalten, dass sie über verschiedene Kommunikationskanäle erreichbar sind. Alle Dienste müssen hierbei eine hochwertige Audioübertragung für Hörhilfen gewährleisten. Video-Telefonie muss für Gebärdensprache geeignet sein.

Wichtig ist, dass Behindertenverbände nach dem Unterlassungsklagegesetz gegen systematische BFSG-Verstöße klagen können. Vollständige Informationen finden Sie hier.