Über uns
Wer wir sind, was wir tun und was wir wollen!
Die Hessische Gesellschaft wurde im Jahre 1967 gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Anliegen und Interessen der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Ertaubung in Hessen zu vertreten, die Arbeit der für diesen Personenkreis tätigen Personen und Institutionen anzuregen und zu koordinieren, sie und die Öffentlichkeit über deren besondere Lebensbedingungen zu informieren. Die Hessische Gesellschaft vertritt ihre Forderungen in Politik und Öffentlichkeit.
In der Hessischen Gesellschaft sind fast alle wesentlichen Organisationen Hessens vertreten, die im Interesse der Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Ertaubung tätig sind. Dies sind vor allem die Vereine und Verbände der Betroffenen und der Eltern von Kindern mit Hörschädigung, die Förderschulen für Hörgeschädigte, die evangelische und katholische Seelsorge für die Betroffenen, der Berufsverband der Hörgeschädigten-pädagogen, einige weitere Vereine und wenige Einzelpersonen.
Die Hessische Gesellschaft hat 2016 eine Broschüre herausgebracht mit dem Titel
„Wege zur Teilhabe mit Hörbeeinträchtigung“
Neben einer Bestandsaufnahme der heutigen Situation wurden wichtige Forderungen aufgestellt, die in Zukunft erreicht werden sollen. In den letzten Jahren gab es erhebliche Fortentwicklungen in vielen die Hörschädigung betreffenden Punkten. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und alle damit zusammenhängenden Themen stellen nur einen Teil dieser Entwicklung dar. Der Vorstand der Hessischen Gesellschaft hat sich daher mit der Formulierung dieser neuen Veröffentlichung befasst, die der aktuellen Lage Rechnung trägt.
Die Hessische Gesellschaft war an der Erarbeitung des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der Behinderten-Rechts-Konvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) beteiligt. Sie ist weiter in der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung tätig und setzt sich für den Abbau der noch bestehenden vielfältigen Barrieren ein.
Mit dieser Webseite will die Hessische Gesellschaft sich der Öffentlichkeit vorstellen. Ferner will sie den Menschen mit Hörschädigung und weiteren Interessenten nützliche Informationen zur Verfügung stellen.
Die Hessische Gesellschaft ist zuletzt durch Bescheid des Finanzamtes Friedberg vom 17.5.2018 als gemeinnützig anerkannt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit zwischen 40 und 80 Euro. Er kann ebenso wie Spenden bei der Lohn- und Einkommensteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden werden neben der Arbeit des Vereins auch Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit oder Ertaubung gefördert.
Vorstand:
1. Vorsitzende: Petra Blochius
2. Vorsitzender: Christopher Bennett
Schatzmeisterin: Ulrike Kappus
Schriftführerin: Hannerose Vogel
Beisitzerin: Sabine Meyer-Büchling
Beisitzerin: Magdalena Schmidt
Ehrenvorsitzender: Lothar M. Wachter
Anschrift:
Hessische Gesellschaft, c/o Petra Blochius
Rothschildallee 16 a, 60389 Frankfurt
Tel. 069-94 59 30 0
Fax 069-94 59 30 28
E-Mail: blochius@hessische-gesellschaft.de
Internet: https://hessische-gesellschaft.de
Frankfurt, den 8. Juli 2022
Download
Sie können die ausführliche Selbstdarstellung der Hessischen Gesellschaft herunterladen und drucken:
- HG Selbstdarstellung 2019
(PDF, 244 KB, 2 Seiten, Stand 05.04.2019)